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Neuigkeiten

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LROP Stellungnahme der 
 Kreistagsfraktion

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihr Haus beabsichtigt, das LROP zu überarbeiten. Für die Mitglieder der CDU-Fraktion im Kreistag des Landkreises Lüneburg nehmen wir nachfolgend in erster Linie zu den für die Abschnitte 4.1.3 und 4.2.1 geplanten Änderungen Stellung.

I. Abschnitt 4.1.3 – Fährkonzept statt Brücke

1994 wurde die Errichtung einer Brücke bei Darchau/Neu Darchau als Ziel der Raumordnung in das LROP aufgenommen, um zügig eine sichere verkehrliche Anbindung an den Landkreis Lüneburg und das Land Niedersachsen im Übrigen zu schaffen. Damals wussten alle Beteiligten, wie wichtig es für die Menschen im Landkreis Lüneburg beiderseits der Elbe ist, zueinanderzukommen, wann immer sie wollen – ohne daran immer wieder durch Hochwasser, durch Niedrigwasser, durch Sandablagerungen, durch Eisgang, durch defekte oder überholungsbedürftige Fähren o.ä. über Tage und Wochen gehindert zu sein. An dieser Situation hat sich bis heute nichts geändert. Wir erzählen Ihnen nichts Neues – Ihrem Haus und jedenfalls der Ministerin ist dies alles bekannt –, wenn wir darauf hinweisen, dass Schülerinnen und Schüler stundenlange Umwege auf sich nehmen müssen, um aus dem Amt Neuhaus in ihre Schulen links der Elbe zu kommen, wenn die Fähren mal wieder nicht fahren. Nicht anders ergeht es, um nur einige weitere Beispiele zu nennen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die auf der anderen Elbseite arbeiten, landwirt- und forstwirtschaftlichen Betrieben, die Flächen auf der anderen Elbseite bewirtschaften, Handwerksbetrieben und sonstigen Unternehmen, die Kunden auf der jeweils anderen Elbseite gewinnen und zufriedenstellen wollen. Überhaupt ist die Wirtschaft in der elbnahen Region und darüber hinaus auf gute und verlässlich benutzbare Verkehrsverbindungen angewiesen – die eine Brücke gewährleisten kann, aber keine noch so gut geplante und ausgestattete Fähre! U.a. die Handwerkskammer BS/LG/STD, der Bauernverband Nordostniedersachsen BVNON und der Brückenverein e.V. haben in ihren Stellungnahmen darauf zu Recht hingewiesen. Wir schließen uns diesen Ausführungen an.

Dies alles ist bekannt und dennoch soll die “grüne“ politische Agenda – „Nein zur Brücke!“ – ungerührt durchgesetzt werden. Dass dadurch eine prosperierende Entwicklung der ländlichen Region an der Elbe, die ohnehin erheblichen Nachholbedarf hat, wenn es darum geht, den Menschen gleichwertige Lebensverhältnisse anzubieten, weiter verhindert wird, wird, so nicht nur unser Eindruck, als Kollateralschaden einfach in Kauf genommen.

Dass die Menschen bei uns im Landkreis etwas anderes wollen, nämlich eine Brücke über die Elbe, haben sie in der Bürgerbefragung vor 10 Jahren mit deutlicher Mehrheit im gesamten Landkreis Lüneburg zum Ausdruck gebracht. Daran hat sich nichts geändert, wie die LZ in ihrer Ausgabe vom 26. August 2023 dankenswerter Weise klargestellt hat. Die „Grünen“ torpedieren – diese Formulierung wählt die LZ – die Brückenplanung. Sie wollen keine Brücke und lassen sich die Brücke als Preis für die Unterstützung einer SPD-geführten Landesregierung als „Morgengabe“ versprechen und gleichsam auf dem Silbertablett servieren. Dies war 2013 so – damals wurde am Geldhahn gedreht – und nun wieder seit 2022, wie der Koalitionsvertrag dokumentiert. Die Landes-SPD serviert gerne – 2013 wie 2022 – und schaut um der lieben Macht willen zu, wie der Nordosten des Landes mit seinen Menschen, seinen Betrieben und Dörfern „zur Durchsetzung der reinen Lehre“ weiter abgehängt und zum „grünen Museum“ gemacht wird; natürlich „gegen den erbitterten Widerstand der Genossinnen und Genossen in der Region“. Ein Schauspiel, das manche Menschen verzweifeln und viele Menschen das Vertrauen in die Zugewandtheit und Sachlichkeit der Regierenden verlieren lässt. Wozu dies führt, zeigen uns die Umfragen Woche für Woche. Nun denn, aber dann möge die Landesregierung auch zu ihrer Verantwortung stehen! 

Zur Sache. Im LROP heißt es unter Ziffer 04 in Abschnitt 4.1.3:

Die Flussquerung der Elbe bei Darchau/Neu Darchau ist als Brücke im Rahmen einer Regionallösung zu verwirklichen.

Seit nahezu drei Jahrzehnten steht dieses Ziel der Raumordnung im LROP, seit nun 30 Jahren warten die Menschen darauf, dass das Ziel auch erreicht wird. Gescheitert ist der Bau der Brücke bislang an einer fehlenden Regelung im NStrG, an den Abwehr-Bemühungen rot-grüner Landtags- und Kreistagsmehrheiten sowie den hohen Hürden, die für jedes inländische umweltrelevante Infrastrukturvorhaben gelten. Personalknappheit in Planungs- und Gutachterbüros wie Verwaltungen kommt nun hinzu.

Trotz dieser Herausforderungen wird im Landkreis Lüneburg seit Jahren im Vertrauen auf die in Rede stehende Festlegung des LROP konzentriert und mit Erfolg an der Umsetzung des Ziels gearbeitet. Die Unterlagen für den Planfeststellungsantrag sind weitestgehend fertiggestellt. Noch in diesem Jahr wird der Antrag bei der Planfeststellungsbehörde eingereicht werden. Viel Arbeit und siebenstellige Beträge sind in die Erstellung der Unterlagen geflossen. Die vorliegenden Gutachten belegen den vielfach und vielfältig begründeten Bedarf für die Brücke sowie die technische und – nicht zuletzt – die ökologische Vertretbarkeit und Umsetzbarkeit des Brückenprojekts.

Sie planen nun, das o.a. Ziel der Raumordnung dahingehend zu ändern, dass

anstelle der Brückenlösung zur Flussquerung der Elbe bei Darchau/Neu Darchau künftig ein Fährkonzept vorgesehen wird.

Diese Formulierung wirft Fragen auf. Während bislang klar und eindeutig gesagt wird, dass eine Brücke zu verwirklichen ist, soll nun ein „Fährkonzept vorgesehen“ werden. Während eine Brücke tatsächlich benutzt werden kann und verbindet, ist ein „Fährkonzept“, das „vorgesehen“ werden soll, nichts als ein Stück Papier oder eine elektronische Datei, das bzw. die gelesen werden kann, aber eben nicht verbindet.

Die Festlegung, ein „Fährkonzept“ vorzusehen, ist kein zulässiges Ziel der Raumordnung. Ein Ziel der Raumordnung ist gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 2 ROG

eine verbindliche Vorgabe in Form von räumlich und sachlich bestimmten oder bestimmbaren, vom Träger der Raumordnung abschließend abgewogenen textlichen oder zeichnerischen Festlegungen in Raumordnungsplänen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raums.

Ein Konzept, und sei es für eine Fähre, kann in diesem Sinne keine verbindliche, abschließend abgewogene Festlegung sein. Die Vorgabe, ein Konzept aufzustellen, lässt notgedrungen Spielräume in verschiedener Hinsicht und kann nicht für sich in Anspruch nehmen, etwas abschließend Abgewogenes zu sein.

Ein Ziel der Raumordnung muss, um rechtmäßig zu sein, der Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raums dienen. Was dies bedeutet, richtet sich u.a. nach dem Planungsraum, um den es geht. Regelmäßig muss sich ein landesweiter Raumordnungsplan auf die großräumige Entwicklung und Ordnung sowie Zielsetzungen des Landes beschränken. Aus dieser Überörtlichkeit leitet die Rechtsprechung des BVerwG ab, dass der landesweite Raumordnungsplan – also das LROP – nicht nur gegenüber den kommunalen Bauleitplänen, sondern auch gegenüber den Regionalplänen eine substanzielle Planungsfreiheit beibehalten muss und diese Pläne nicht auf den schlichten Normvollzug des landesweiten Raumordnungsplans beschränken darf (BVerwG, Beschl. v. 20.08.1992 – 4 NB 20/91 –, juris).

Eine Festlegung im Sinne eines Ziels der Raumordnung, die dem Landkreis Lüneburg verbindlich vorgibt, keine Brücke mehr zu planen und zu errichten, sondern stattdessen nun nur noch eine Fährlösung zu verfolgen, würde den Landkreis zum schlichten „Befehlsempfänger“ machen und rechtswidrig in seine Planungshoheit eingreifen.

Die Unzulässigkeit einer solchen Vorgabe wird besonders augenfällig, wenn man bedenkt, dass die geplante Brücke im Verlauf zweier Kreisstraßen errichtet werden soll. Kreisstraßen sind gem. § 3 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a) NStrG

Straßen, die überwiegend dem Verkehr zwischen benachbarten Landkreisen und kreisfreien Städten, dem überörtlichen Verkehr innerhalb eines Landkreises oder dem unentbehrlichen Anschluss von Gemeinden oder räumlich getrennten Ortsteilen an überörtliche Verkehrswege dienen oder zu dienen bestimmt sind.

Kreisstraßen sind dazu bestimmt, kleinere Räume verkehrlich zu erschließen und nicht solche Verkehre aufzunehmen, die überwiegend über das Gebiet benachbarter Landkreise hinausgehen (vgl. die Definition des Landstraßen-Begriffs in § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) NStrG: „und überwiegend einem über das Gebiet benachbarter Landkreise und kreisfreier Städte hinausgehenden Verkehr, insbesondere dem Durchgangsverkehr, dienen oder zu dienen bestimmt sind“).

Die gebotene Überörtlichkeit und Großräumigkeit ergibt sich auch nicht daraus, dass die Brücke im Biosphärenreservat Elbtalaue liegen wird. Die Auswirkungen der Brücke bleiben so oder so kleinräumig. Zudem ist die Brücke im Gesetz über das Biosphärenreservat bereits mitgedacht.

Nichts anderes gilt für die Frage der Finanzierung. Zum einen stellt sich die Finanzierungsfrage erst in etlichen Jahren, wenn der Planfeststellungsbeschluss Bestandskraft erlangt haben wird. Zu dem bedeutet der Umstand, dass die Brücke auch aus Landesmitteln finanziert werden soll, nicht, dass eine Festlegung, die lediglich den Verkehr im Verlauf von Kreisstraßen betrifft, die Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raumes großräumig im Sinne der o.a. Rechtsprechung steuert.

Unabhängig von Vorstehendem müsste derjenige, der eine Fährlösung propagiert, auch die Frage beantworten, wie der Landkreis Lüneburg im Katastrophenfall verantwortlich handeln soll. Die zurückliegenden Hochwasserereignisse haben gezeigt, wie sehr das Fehlen einer Brückenverbindung den Katastrophenschutz behindert, u.a. bei der Zuführung von Hilfskräften. Zitat aus einem Evaluationsbericht: „Die fehlende Brückenverbindung hat auch drastische Auswirkungen im Katastrophenfall, für den der Landkreis Lüneburg rechts- wie auch linkselbisch zuständig ist“.

Sollte trotz allem das politische Ziel, die Brücke zu verhindern, mit den Mittel des Raumordnungsrechts weiterverfolgt werden, wird das Land damit rechnen müssen, dass die Festlegung einer gerichtlichen Überprüfung zugeführt wird.

II. Abschnitt 4.2.1 – Windenergie

1. Windenergie – Wald

Das Land plant, dem Landkreis Lüneburg (auch) mit Festlegungen im LROP vorzuschreiben, welchen Flächenanteil des Kreisgebiets er der Erzeugung von Windenergie zur Verfügung stellen muss. Waren zunächst 4,72 % des Kreisgebiets vorgesehen, sollen es nun 4,0 % des Kreisgebiets sein. Es wird sich dabei in der praktischen Umsetzung um Mindestwerte handeln, die um einen Puffer ergänzt werden müssen, um für den Fall, dass sich die Festlegung der einen oder anderen Vorrangfläche als unwirksam erweisen und die Gesamtvorrangfläche die Vorgabe von 4,0 % unterschreiten sollte, vorbereitet zu sein und zu vermeiden, dass zunächst das gesamte Kreisgebiet dann weitgehend ungesteuert mit sehr hohen Windenergieanlagen bebaut werden kann.

Die Erfüllung der Vorgabe von 4,0 % würde u.a. zu einer völligen Umgestaltung des Landschaftsbildes des Landkreises Lüneburg führen. Derzeit stehen auf ca. 0,6 % der Kreisfläche Windenergieanlagen. Künftig müsste das Kreisgebiet ca. das Siebenfache des heutigen Bestandes aufnehmen. Problematisch ist, dass nur lediglich 2/3 der Kreisgebietsfläche für den Nachweis der 4 % zur Verfügung stehen, denn mit dem im Landkreis gelegenen Bereich des Biosphärenreservats Elbtalaue und dem dichtbesiedelten Raum der Hansestadt Lüneburg und der urbanen Teile der an sie angrenzenden Gemeinden stehen weite Teile des Kreises von vorneherein als Vorrangfläche für die Windenergie nicht zur Verfügung. Dies führt zu einem massiven Druck auf alle anderen Bereiche des Kreisgebiets.

Eine maßgebliche Ursache für den hohen Flächenwert, der vom Landkreis Lüneburg erfüllt werden soll, ist die pauschale, nur wenige besonders wertvolle Waldfläche ausklammernde Öffnung der Wälder. Der Landkreis Lüneburg ist vergleichsweise waldreich, was die sehr hohen Flächenvorgabe-Werte von 4,72 % bzw. 4,0 % für das Kreisgebiet erst ermöglicht haben dürfte.

Wir haben erhebliche Bedenken gegen die weitreichende Öffnung der Wälder für die Windenergienutzung und die weitgehend pauschale Berücksichtigung der Waldflächen im Landkreis Lüneburg im Rahmen der Ermittlung des vom Landkreis Lüneburg zu erfüllenden Flächenbeitragswerts.

Wie Sie wissen, gehört der Nordosten Niedersachsens zu den trockensten Regionen des Landes. Die Waldbrandgefahr erreicht in unserer Region nicht nur in den Sommermonaten immer wieder und auch auf für lange Zeiträume höchste Gefahrenstufen. Die weitgehende Öffnung nicht zuletzt auch der in unserem Bereich dominierenden Nadelwälder und Mischwälder mit hohem Nadelholzanteil fördert das Waldbrandrisiko in ganz erheblichem Maße. Die Risiken für die Wälder, ihre Fauna und Flora und nicht zuletzt für die in und an Waldregionen lebenden Menschen sind schon heute erheblich, sie würden noch einmal massiv wachsen.

Die großflächigen zusammenhängenden Waldbereiche sind auch unabhängig von einer Bedrohung durch Waldbrände einerseits in vielfältiger Weise schutzwürdig und wertvoll und andererseits z.B. durch den Klimawandel schon heute erheblichen Belastungen ausgesetzt. Sie in erheblichem Maße für Windenergieanlagen zu öffnen, würde bedeuten, sie zusätzlich massiv zu schwächen. Je Windenergieanlage müsste eine Fläche von mind. 5.000 qm Wald dauerhaft beseitigt werden. Solche Lücken in bisher geschlossenen Waldbeständen werden die Wälder destabilisieren und für Starkwindereignisse besonders angreifbar machen. Das Arteninventar der Wälder würde sich ebenso wie das Waldklima erheblich nachteilig verändern.

Hinzu kommt, dass die Einstufung etlicher als nicht wertvoll angesehener Wälder auf veralteten Daten beruhen dürfte. Auch und nicht zuletzt in Nadelholzbeständen wurden in der Vergangenheit und wird aktuell Waldumbau betrieben, die Nadelholzbestände werden in Mischwaldbestände umgewandelt. Eine weitgehende Freigabe der Wälder würde im Aufbau befindliche Mischwälder treffen und die waldbaulichen Umbaubemühungen entwerten.

Wir sprechen uns, um dies klarzustellen, nicht dagegen aus, auch in Wäldern Windenergie zu erzeugen. Nur muss es mit Augenmaß geschehen. Wir regen daher an:

Große zusammenhängende Wälder sollten wegen ihrer großen Bedeutung für den Klimaschutz, für viele Tier- und Pflanzenarten und für die Menschen nicht für Windenergieanlagen geöffnet werden. Das Land Mecklenburg-Vorpommern z.B. lässt die Errichtung von Windenergieanlagen in zusammenhängenden Waldgebieten mit einer Größe von mindestens 500 ha nicht zu.

Flächenbeitragswerte, die sich – wie im Fall des waldreichen Landkreises Lüneburg – nur deshalb in der o.a. Höhe ergeben, weil Waldflächen weitgehend pauschal als für die Erzeugung von Windenergie geeignet eingestuft werden, müssen reduziert werden.

Sie sollten zudem nicht als Ziele der Raumordnung festgelegt werden. Die betroffenen Landkreise müssen Abwägungsspielräume behalten, um der besonderen Bedeutung von Waldflächen bei der Festlegung von Vorranggebieten Windenergie Rechnung tragen zu können. Bei reduzierten Flächenbeitragswerten könnte die Inanspruchnahme von Wald als Grundsatz der Raumordnung, wie im aktuellen LROP, festgelegt werden.  

2. Windenergie – Biosphärenreservat

Wie bereits erwähnt, bedeutet die Festlegung eines Flächenbeitrags von 4,0 % des Kreisgebiets, dass diese 4,0 % auf einer Fläche von nur ca. 2/3 des Kreisgebiets nachzuweisen sind, weil insbesondere das Biosphärenreservat Elbtalaue nicht für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen zur Verfügung steht. Das gesamte Gebiet der Gemeinde Amt Neuhaus liegt innerhalb des Biosphärenreservates, weitere Flächen links der Elbe kommen hinzu. Der Komplettausschluss des Biosphärenreservates für die Windenergie erhöht den Flächenbereitstellungsdruck auf die anderen Gebietsteile des Landkreises und dort u.a. auf die großen Waldflächen ganz erheblich.

Wir regen an, das Gebiet des Biosphärenreservats zumindest in Teilbereichen für die Erzeugung erneuerbarer Energien wie der Windenergie zu öffnen. Dies betrifft primär die Gebietsteile A und B, die von ihrem Schutzniveau her Landschaftsschutzgebieten gleichkommen. Landschaftsschutzgebiete hat der Gesetzgeber im vergangenen Jahr in § 26 Abs. 3 BNatSchG für Windenergieanlagen geöffnet. Der niedersächsische Gesetzgeber könnte und sollte nachziehen und A- und B-Gebietsteile für die Windenergie öffnen und dies im LROP flankierend regeln.

Dies ist möglich, obwohl das Gebiet der Gemeinde Amt Neuhaus zu erheblichen Teilen Natura 2000-Gebiet ist. Das einschlägige Unionsrecht schließt Windenergieanlagen in Natura 2000-Gebieten nicht generell aus. Zudem finden sich im Gemeindegebiet auch Flächen, die weder FFH-Gebiets- noch Vogelschutzgebietsstatus haben.

Wir meinen, dass der Gemeinde Amt Neuhaus, die eine der finanzschwächsten Gemeinden des Landes ist, Möglichkeiten eröffnet werden sollten, Einnahmen aus der Erzeugung erneuerbarer Energien zu erzielen. Wenn und soweit die aktuelle Rechtslage dies nicht zulässt, kann sie und sollte nach unserer Auffassung geändert werden.

Mit freundlichen Grüßen

Günter Dubber                           Ulrike Walter                         Alexander Blume                          

Vorsitzender der                      stellv. Vorsitzende der           stellv. Vorsitzender der

CDU-Kreistagsfraktion  CDU-Kreistagsfraktion          CDU-Kreistagsfraktion

CDU-Europaabgeordnete Lena 
 Düpont und 
 Landtagsabgeordnete Anna 
 Bauseneick besuchen den Hof 
 Hartmann im Rahmen des 
 F.R.A.N.Z.-Projekts

Rettmer. Im Zuge der diesjährigen Sommertour der EU-Abgeordnete Lena Düpont lud der CDU-Kreisverband Lüneburg am Montag den 7. August nach Rettmer ein, um gemeinsam mit der Landtagsabgeordneten Anna Bauseneick das von der Umweltstiftung Michael Otto und dem Deutschen Bauernverband initiierte F.R.A.N.Z.-Projekt (Für Ressourcen, Agrarwirtschaft und Naturschutz mit Zukunft) vorzustellen.


Der Hof Hartmann ist dabei einer von zehn Demonstrationsbetrieben im F.R.A.N.Z.-Projekt und widmet sich auf seinen 200 Hektar der Erprobung von neuen Maßnahmen, die sowohl einen ökologischen als auch einen wirtschaftlichen Mehrwert bieten. Ohne das die Wirtschaftlichkeit eines landwirtschaftlichen Betriebes gefährdet wird, soll mit langfristiger Planungssicherheit und mehr Flexibilität bei den Behörden die umfangreiche Ausweitung der Biodiversitätsmaßnahmen im Bundesgebiet erfolgen. Während des Besuches der Abgeordneten wurden die verschiedenen Maßnahmen aus dem F.R.A.N.Z.-Projekt sowie eigene Ideen von Betriebsleiter Jochen Hartmann vorgestellt und diskutiert, darunter mehrjährige Blühstreifen, Insektenwälle oder Erbsenfenster.


„Ich bin davon beeindruckt, wie die unterschiedlichen und kleinen Maßnahmen sich wie ein Puzzle zusammensetzen und in der Gesamtheit Vögelbrutplätze, Insektenlebensräume und Nahrungsquellen schaffen.“, resümiert die Landtagsabgeordnete Bauseneick.


Die Ergebnisse der Maßnahmen aus der Lüneburger Heide dienen fortlaufend der Erforschung und Weiterentwicklung von Biodiversitätsmaßnahmen in der Landwirtschaft. Die jährlichen Studien der Begleitforschung verzeichnen bereits eine Zunahme des Artenreichtums bei Vögeln, Wildpflanzen und Insekten in den untersuchten Gebieten.


„Der Besuch heute auf dem Hof Hartmann verdeutlicht, symbolisch für viele Landwirte, das starke und freiwillige Engagement der Betriebe hin zu einer nachhaltigeren Landwirtschaft. Das Ziel in der Zukunft ist klar: Ernährungssicherheit Hand in Hand mit Biodiversität“, so die EU-Abgeordnete Lena Düpont.


Ein besonderes Herzensprojekt der Familie Hartmann ist das Anlegen von unterschiedlichen Agroforstsystemen.


Diese verwirklichen sie mit dem in der Region bekannten Hühnerwald, auf Neuland und weiteren Flächen. Insbesondere auf Ackerflächen fördern Agroforstsysteme den Humusaufbau, nehmen den Wind aus der Fläche, holen Wasser und Nährstoffe aus tieferen Schichten an die Oberfläche, tragen zur Biotopvernetzung bei und binden CO2.


„Das Ehepaar Hartmann zeigt, wie anpassungsfähig Landwirte heutzutage sein können und müssen, um Artenvielfalt, ein intaktes Ökosystem und landwirtschaftliche Erträge in Einklang zu bringen. Auf dem Hof Hartmann wird dies mit viel Engagement und Freude an eigenen Ideen umgesetzt und ich bedanke mich für diesen Einblick in die Agrarwirtschaft.“, so die stellvertretende Vorsitzende des CDU-Kreisverbandes Mareike Witte.

„Die ländliche Bevölkerung 
 darf nicht weiter abgehängt 
 werden“

CDU-Landtagsabgeordnete Anna Bauseneick und CDU-Kreisvorsitzender Felix Petersen sehen in aktuellen Regierungsvorhaben die Lebensqualität in der ländlichen Bevölkerung im Landkreis bedroht und fordern konkrete Gegenmaßnahmen.

Lüneburg. Die CDU-Landtagsabgeordnete Anna Bauseneick und der CDU-Kreisvorsitzende Felix Petersen warnen vor erheblichen negativen Folgen von aktuellen Vorhaben der Bundes- und Landesregierung für die Menschen in den ländlichen Gebieten des Landkreises Lüneburg. Insbesondere das Gebäudeenergiegesetz der Bundesregierung, der geplante Ausstieg des Landes Niedersachsen aus der Breitbandförderung sowie die Änderung des Landesraumordnungsprogramms seien geeignet das Gefälle bei der Lebensqualität zwischen Stadt- und stadtnahen Orten sowie den eher dünnbesiedelten Gemeinden im Westen und Osten des Landkreises Lüneburg weiter zu vergrößern, so die beiden CDU-Politiker.

„Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) stellt Hausbesitzer und Mieter auf dem Lande vor enorme finanzielle Herausforderungen. Da in den dünnbesiedelten Gebieten Nahwärme-Netze oft nicht verfügbar bzw. nicht wirtschaftlich sind bleibt nach dem aktuellen Gesetzestand Hausbesitzern nur die teure Umrüstung auf Wärmepumpen. Gerade auf dem Land, wo oft Häuser von der Eltern- oder Großelterngeneration übernommen und oft auch noch saniert werden müssen, bedeutet das GEG einen erheblichen finanziellen Aufwand, den sich gerade junge Familien nicht leisten können. Da helfen auch die von der Bundesregierung versprochenen Förderungen nichts, weil die Freigrenzen viel zu niedrig sind und viele Menschen nicht die volle Förderung erhalten werden“, erläutert Felix Petersen, der auch Bürgermeister der Gemeinde Rehlingen ist.

In dem von Landeswirtschaftsminister Lies verkündeten Ausstieg aus der Breitbandförderung sieht Anna Bauseneick insbesondere eine Schwächung der Wettbewerbsfähigkeit der ländlichen Gemeinden in den Bereichen Arbeitsplätze und  Bildung „Die Arbeitswelt und auch der Bildungssektor werden immer digitaler. Viele Unternehmen gerade im ländlichen Bereich klagen bereits heute darüber, dass sie Nachteile gegenüber Firmen haben, die in Bereichen angesiedelt sind, in denen die Breitbandversorgung gut ausgebaut ist. Die Coronapandemie mit Homeoffice und Homeschooling hat zudem gezeigt, wie schnell die nicht ausgebauten Netze an ihre Grenzen kommen, wenn kein Breitband vorhanden ist.  Ein schneller Internetanschluss in jedem Haus sollte der Strom- oder Wasseranschluss des 21. Jahrhunderts sein. Ohne eine staatliche Förderung wird das Ziel, insbesondere auch alle dünnbesiedelten, ländlichen Gemeinden mit Breitbandinternet zu versorgen, nicht erreichbar sein. Insofern ist es absolut unverständlich, dass die Landesregierung nun aus der Förderung des Breitbandausbaus aussteigt.“

Eine besondere Gefahr für den Lebensstandard der Menschen in den östlichen Gemeinden des Landkreises sieht Felix Petersen in der von Landwirtschaftsministerin Staudte geplanten Festschreibung einer Fähre als Ziel im Landesraumordnungsprogramm (LROP): „Würde eine Fährverbindung zwischen Darchau und Neu Darchau als Ziel im LROP festgeschrieben werden wäre eine Brücke an dieser Stelle nicht mehr genehmigungsfähig, ganz unabhängig davon, wer sie am Ende bezahlt. Die Landesregierung würde damit faktisch eine Brücke an dieser Stelle verbieten. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass eine Fähre niemals eine zuverlässige Verbindung über die Elbe darstellen kann. Wenn wegen Niedrigwasser, Hochwasser oder technischen Problemen keine Fähre fahren kann hilft auch kein so ausgefeiltes Fährkonzept. Um den Menschen auf beiden Seiten der Elbe garantieren zu können, dass sie pünktlich zu Arbeit kommen, dass z.B. Pflegedienste verlässlich ihre Arbeit auf beiden Seiten der Elbe verrichten  können und Landwirte zu ihren Flächen kommen, braucht es eine feste Elbquerung in Form einer Brücke. Wenn die geplante LROP-Änderung wie geplant umgesetzt wird, werden alle Entwicklungschancen für die Menschen in der Region beerdigt und die gegenwärtigen Einschränkungen, mit denen die Menschen leben müssen, zementiert.“

Nach Ansicht von Bauseneick und Petersen ist die Politik dringend gefordert damit  ländliche Gemeinden attraktiv bleiben. „ Als CDU-Landtagsfraktion setzen wir uns für die Stärkung des ländlichen Raums ein. Wir sind der festen Auffassung, dass wir Probleme wie die Wohnungsnot oder den Fachkräftemangel nur beseitigen können, wenn unsere Dörfer und Gemeinden attraktive Arbeits- und Wohnorte sind. Als CDU setzen wir uns für eine Fortsetzung der Breitbandförderung ein, damit jeder unabhängig vom Wohnort vom digitalen Fortschritt profitieren kann. Wir fordern die schnelle Schaffung von neuen Medizinstudienplätzen, um die ärztliche Versorgung insbesondere auch auf dem Land sicherstellen zu können. Und wir schlagen eine Reduzierung der Anzahl der Förderprogrammes des Landes zu Gunsten einer besseren, nicht an Vorgaben gebundene Finanzausstattung der Kommunen vor, weil wir davon überzeugt sind, dass die Kommunen vor Ort mehr finanzielle Spielräume für die Erledigung ihrer Aufgaben brauchen, um nur einige unsere Vorschläge zu nennen“, erklärt Anna Bauseneick die Position der CDU-Landtagsfraktion.

„Das Ziel der gleichwertigen Lebensverhältnisse im ganzen Land ist in unserer Verfassung verankert. Als CDU im Landkreis Lüneburg fordern wir, dass die ländliche Bevölkerung nicht weiter abgehängt werden darf. Wir fordern deshalb die Landes- und Bundesregierung auf ihre Vorhaben nochmals zu überdenken und Maßnahmen zur Stärkung des ländlichen Raums zu ergreifen“, appelliert Felix Petersen abschließend.

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cdu_lueneburg

Seit dem Beginn des Angriffskrieges Russlands auf Seit dem Beginn des Angriffskrieges Russlands auf die Ukraine am 24. Februar im vergangenen Jahr haben die Themen Sicherheit und Verteidigung in der öffentlichen Diskussion wieder an Bedeutung gewonnen. Der Begriff der „Zeitenwende“ ist seither in aller Munde und wird in der politischen Diskussion immer wieder verwendet.

Über die aktuelle Situation der Sicherheits- und Verteidigungspolitik ein Jahr nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine diskutierten die Mitglieder des CDU-Kreisverbandes Lüneburg Anfang Mai auf einen außerordentlichen Kreisparteitag mit dem stellvertretenden Vorsitzenden des Verteidigungsausschusses des deutschen Bundestages und CDU-Bundestagsabgeordneten Henning Otte. 

Henning Otte spannte zu Beginn einen Bogen vom Mauerfall am 9. November 1989 über die Anschläge auf die USA am 11. September 2001 bis zum Angriff Russlands auf die Ukraine im vergangenen Jahr und machte anhand der vorgenannten Daten die Entwicklung, die die Bundeswehr seither durchlaufen hat deutlich.

Zum sog. "Sondervermögen“ für die Bundeswehr sagte Otte, dass die Union dieses ausdrücklich gefordert und diesem zugestimmt habe. Umso mehr sei man enttäuscht, dass auch ein Jahr nach dem Beschluss zusätzliche Finanzmittel für die Ausstattung der Bundeswehr zur Verfügung zu stellen noch so gut wie kein Geld für neue Rüstungsgüter abgeflossen sei.

In Bezug auf den Krieg in der Ukraine forderte Otte die Bundesregierung auf endlich eine Führungsrolle in Europa zu übernehmen. Dies gelte auch für die Aufstellung einer leistungsfähigen Armee „Das Verhalten Russlands und anderer nicht demokratischer Staaten zeigt, dass nur der in der Diplomatie stark sein kann, der auch militärisch stark ist. Um die Freiheit zu verteidigen, braucht es eine Position der Stärke.“

Den ganzen Bericht gibt es auf unserer Internetseite (Link in Bio).

#Bundeswehr #otte #lüneburg #cdu
Gestern besuchten 20 unserer Mitglieder des Theate Gestern besuchten 20 unserer Mitglieder des Theater in Lüneburg. Von Intendant Hajo Fouquet und seinem Leitungsteam bekamen wir nicht nur eine spannende Führung durch das Haus, sondern im Gespräch auch klare Aussagen zur Situation des Theaters. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren sich einig, dass das Theater Lüneburg mit all seinen drei Sparten eine herausgehonene Bedeutung für das kulturelle Zusammenleben in unserem Landkreis und weit darüber hinaus hat und unbedingt erhalten werden muss.

Zum Schluss durften wir dann noch an einer Probe für den Liederabend "Schönes Wetter heute" teilnehmen. 

Vielen Dank liebes Team vom @theaterlueneburg für den interessanten Einblick und den guten Austausch!
Unsere kommunalpolitische Vereinigung (KPV) hat am Unsere kommunalpolitische Vereinigung (KPV) hat am Freitag einen neuen Vorstand gewählt. Zum neuen Vorsitzenden wurde Dr. Marco Schulze gewählt, seine Stellvertrer sind Anna Bauseneick und Peter Marker. 

Wir gratulieren dem gesamten neugewählten Vorstand und wünschen allen viel Freude an der Arbeit in der KPV.
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Stadtkoppel 16
21335 Lüneburg

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04131/850561
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