Fraktionsvorstand

Günter Dubber

Ulrike Walter

Dr. Marco Schulze
Aufgaben des Fraktionsvorstandes
- Defizite und Mängel erfassen
- Interne Entscheidungen vorbereiten
- Vorlagen gemeinsam mit der Fraktion beraten und beschließen
- Anträge erarbeiten und in den Kreistag einbringen
- Repräsentation der Fraktion bei öffentlichen Veranstaltungen
Neues aus dem Kreistag

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Stellungnahme zum RROP
Sehr geehrter Herr Landrat, sehr geehrte Kreistagskolleginnen und -kollegen,
es mag überraschen – aber beim Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) geht es nicht nur um das Thema Windenergie. Das RROP ist das (einzige) Planungsinstrument des Landkreises zur mehr oder weniger detaillierten Steuerung einer ganzen Reihe verschiedener Nutzungen und Funktionen im Kreisgebiet.
Das Inhaltsverzeichnis des RROP gibt einen Überblick über die Themen, die Gegenstand der Festlegung von Zielen und Grundsätzen der Raumordnung sind. U.a. geht es um Aspekte der Siedlungsentwicklung wie das „Zentrale Orte“-Prinzip, die wohnbauliche und gewerbliche Entwicklung in den Gemeinden und um die Versorgungsstrukturen.
Es geht um den freien Raum außerhalb der Siedlungsbereiche, der verschiedenen Umweltbelangen dient, in dem aber zugleich verschiedene raumbeanspruchende Nutzungen stattfinden wie z.B. die Land- und Forstwirtschaft, aber auch die Rohstoffgewinnung. Und es geht auch um die Erzeugung erneuerbarer Energien.
Mit diesen und weiteren Themen hat sich die Verwaltung unter der Federführung zunächst von Frau Lampe, dann von Frau Dr. Panebianco in den zurückliegenden Jahren im Dialog mit Gutachtern, Kommunen, den Trägern öffentlicher Belange, der interessierten Öffentlichkeit und uns KTA intensiv beschäftigt, um uns heute den Entwurf des RROP zur Beschlussfassung vorlegen zu können. Es stecken sehr viel Arbeit, sehr viel Zeit und auch Herzblut in den deutlich über 4000 Seiten, die uns als Anhang zur Sitzungsvorlage präsentiert worden sind.
Dafür möchte ich Ihnen, sehr geehrte Frau Dr. Panebianco, und Ihrem ganzen Team im Namen unserer Fraktion ganz herzlich danken. Ihr Team und Sie haben das wirklich sehr gut gemacht! Der Dank gilt gleichermaßen den Gutachtern und Beratern, nennen möchte ich das Büro Planungsgruppe Umwelt, und allen, die sonst noch mitgewirkt haben.
Ein Thema, das uns intensiv beschäftigt hat, war das Thema der Steuerung der Siedlungsentwicklung im Landkreis. Etliche Gemeinden konnten keine Baugebiete mehr ausweisen, weil die Vorgaben des alten RROP nicht mehr passten und die Möglichkeiten, nötigen Wohnraum zu schaffen, ausgeschöpft waren. Versuche, wohnbauliche Entwicklung trotzdem möglich zu machen, blieben Stückwerk. Diese Probleme waren ein wesentlicher Antrieb dafür, im Jahr 2017 die Neuaufstellung des ersichtlich in die Jahre gekommenen RROP zu beschließen.
Der vorliegende RROP-Entwurf setzt der wohnbaulichen Entwicklung im Kreis einen neuen, wiederum verbindlichen Rahmen, der den Gemeinden aber ordentlich Luft lässt und dynamische Entwicklungen von Orten im Einklang mit dem Zentrale-Orte-Prinzip zulässt. Die vorgesehenen Spielräume werden, so meine Einschätzung, in den kommenden 10 Jahren eher nicht ausgeschöpft werden.
Befasst haben wir uns mit der Entwicklung der Wirtschaft und nicht zuletzt mit der Entwicklung des Einzelhandels im Kreisgebiet. Es wurde ein Gutachten eingeholt, dessen Erkenntnisse in das Regionale Einzelhandelskonzept eingeflossen sind, das wir heute beschließen.
Weitgehend einvernehmlich waren die Diskussionen zu den Festlegungen zu Freiraumfunktionen und Freiraumnutzungen. Mit den Festlegungen in Kapitel 3 haben wir im Großen und Ganzen ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Schutzfunktionen der Freiräume, in denen sich insbesondere die Ziele des Umweltschutzes bewähren müssen, und den Ansprüchen, die insbesondere die Land- und Forstwirtschaft an die Freiräume stellen, erreicht.
Für Diskussionen gesorgt hat das Thema Rohstoffsicherung. Mit den in den Planentwurf aufgenommenen Vorrang- und Vorsorgegebieten Rohstoffgewinnung erfüllt der Landkreis seine Aufgabe, Rohstoffvorkommen zu sichern. Die sog. Überdeckung des prognostizierten Bedarfs mit Rohstoffsicherungsgebieten liegt im Bereich des Faktors 3 und damit am unteren Rand dessen, was das LBEG an Überdeckung fordert.
Dabei bedeutet die Festlegung von Vorrang- bzw. Vorbehaltsgebieten Rohstoffgewinnung nicht, dass in diesen Gebieten oder gar nur in diesen Gebieten Bodenabbau stattfinden kann und darf. Ob Boden abgebaut wird, hängt auch künftig davon ab, ob Grundstückseigentümer ihre Flächen zum Abbau zur Verfügung stellen und der Bodenabbau hinreichend Rücksicht auf die Belange von Mensch und Umwelt nimmt. Ob die Flächen innerhalb oder außerhalb der Sicherungsgebiete liegen, spielt keine Rolle.
Das Thema, das am meisten und durchaus kontrovers diskutiert wird, ist das Thema Windenergie mit den geplanten Vorranggebieten Windenergienutzung. Unsere Fraktion ist sich bei diesem Thema nicht einig, weswegen es aus unseren Reihen Nein-Stimmen zum RROP geben wird.
Das Meinungsspektrum ist breit: Es reicht von „Mehr Windenergiegebiete!“ bis hin zu „Windenergie ist des Teufels“. Man hört und liest Forderungen wie „Das RROP beschließen, aber erstmal ohne das Thema Windenergie“ oder, ganz frisch von der AfD, „Das RROP beschließen, jedoch die Festlegungen zur Windenergie nur unter Vorbehalt beschließen“ oder „Windenergieanlagen ja, aber nicht in den Wäldern“ oder „Mein Gemeindegebiet nicht so stark belasten, die Lasten anders verteilen“.
Wie soll man da was richtig machen? Am besten, man richtet sich am rechtlichen Rahmen aus, der dem Kreistag gesetzt ist. Als Teil der Exekutive ist der Kreistag an Recht und Gesetz gebunden. Ein konstitutiver Grundsatz unseres demokratischen Rechtsstaats.
Der Rechtsrahmen sieht u.a. vor, dass bei der Neuaufstellung des RROP das Teilprogramm Windenergie nicht ausgeklammert werden kann. Auch eine Beschlussfassung unter Vorbehalt ist nicht zulässig. Entsprechende Vorschläge sind also – salopp gesagt – „für die Tonne“.
Heute über das RROP insgesamt nicht zu entscheiden, ist für uns ebenfalls keine Option. Wir sind im Jahr 9 nach dem Beschluss, das RROP neu aufzustellen. Die Arbeiten am RROP sind gemacht und abgeschlossen. Es gibt Themen, die für die Gemeinden schon lange besonders wichtig sind, etwa die Festlegungen zur wohnbaulichen Entwicklung. Zudem laufen Gutachten und Daten Gefahr zu veralten. Es macht aus unserer Sicht überhaupt keinen Sinn, die Beschlussfassung weiter aufzuschieben.
Deshalb zurück zum Rechtsrahmen – und damit zum NWindBG. Der Landesgesetzgeber schreibt dem Landkreis vor, dass im Kreisgebiet bestimmte regionale Teilflächenziele für die Windenergie fristgerecht (3,09 % der Kreisfläche bis 31.12.2027, 4,00 % bis 31.12.2032) sichergestellt werden müssen.
Ich habe für unsere Fraktion wiederholt dargelegt, dass und warum wir diese Flächenvorgabe des Landes für deutlich überzogen und falsch halten. Es ist leider bezeichnend, dass das Land auf unsere Bitte aus September 2025, die Vorgaben zu prüfen und so zu ändern, dass sie für unseren Landkreis annehmbar sind, bis heute noch nicht einmal geantwortet hat. Schlechter Stil des Landes im Umgang mit der kommunalen Ebene hebt die Bindung an schlechte Gesetze aber leider nicht auf.
Dass eine Klage gegen das NWindBG den Landkreis von dieser Verpflichtung nicht befreien würde, hat die Verwaltung Ende des vergangenen Jahres dargelegt. Wenn die AfD heute erneut beantragt, Kommunalverfassungsbeschwerde zu erheben, sieht sie immerhin das Problem der sog. Superprivilegierung, die mit Ablauf des 31.12.2027 greifen würde. Lösen will sie dies mit einer „Bitte“ an den Staatsgerichtshof, über die Kommunalverfassungsbeschwerde vor dem 31.12.2027 zu entscheiden. Das wirkt ziemlich hilflos.
Abgesehen davon schweigt sich der AfD-Antrag zu den Erfolgsaussichten einer Kommunalverfassungsbeschwerde des Landkreises aus. Aus gutem Grund, denn sie dürften gegen „Null“ tendieren. Der Landkreis kann sich nämlich – anders als die Gemeinden – nur in sehr begrenztem Maße auf die verfassungsrechtlich geschützte Selbstverwaltungsgarantie, die allein Prüfungsmaßstab einer Kommunalverfassungsbeschwerde wäre, berufen. Dies etwa dann, wenn Landkreise als Rechtsinstitut abgeschafft werden sollen, wenn ein Minimum an finanzieller Eigenverantwortung nicht mehr gewährleistet ist oder wenn der Kreisebene nahezu alle Aufgaben entzogen werden. Nichts davon ist vorliegend der Fall.
Es bleibt also bei der landesgesetzlichen Pflicht, die Bereitstellung von Flächen für die Windenergie in dem geforderten Maße fristgerecht zu gewährleisten. Diese Pflicht gilt unabhängig von der bundesrechtlich angeordneten sog. Superprivilegierung.
Wir als CDU-Fraktion halten es deshalb für geboten, das Thema Windenergie jetzt im RROP zu behandeln und jetzt 3,09 % der Kreisfläche als Flächen für die Windenergie zu sichern.
Die Flächenvorgabe 3,09 % beruht auf der Öffnung der Wälder als Standort für die Windenergie durch das Land. Wir sehen die Öffnung der Wälder für Windenergieanlagen kritisch, u.a. wegen der Waldbrandgefahr in trockenen Wäldern. Allerdings ist Brandschutz kein Thema der Regionalplanung, sondern etwas, was in den Genehmigungsverfahren zu prüfen und zu gewährleisten ist. Ehrlicherweise wird man auch sagen müssen, dass andere Bundesländer ihre Wälder schon seit Längerem für Windenergieanlagen geöffnet haben und – laut KI (ChatGPT) – derzeit ca. 8–10 % aller WEA in Wäldern stehen. Windenergieanlagen im Wald stellen also nicht den großen Tabubruch dar, auch wenn man bei einem Blick in die Medien manchmal diesen Eindruck gewinnen kann.
Die Flächenvorgabe 3,09 % lässt sich nicht erfüllen, ohne Windenergiegebiete auch in Wäldern vorzusehen, wenn man die Abstände der Windenergieflächen zu Siedlungsbereichen nicht auf das gesetzliche Minimum von 2 Anlagenhöhen reduzieren will. Und genau das wollen wir nicht. Zusammen mit den anderen Fraktionen haben wir schon vor geraumer Zeit gesagt, dass wir insbesondere die Wohngebiete durch Abstände, die deutlich größer sind als die gesetzlich vorgeschriebenen, schützen wollen. Zu diesem Abwägungsergebnis stehen wir als CDU-Fraktion, auch wenn das bedeutet, dass einige Flächen für die Windenergie in Wäldern festgelegt werden müssen.
Schließlich ist es auch nicht so, dass die vorliegende Planung den Schutz besonders betroffener Ortslagen ausblendet. Durch die Anwendung des gesetzlich nicht vorgegebenen Kriteriums der Umfassungswirkung wird ein Stück weit dafür Sorge getragen, dass Ortslagen, die von Potenzialflächen für die Windenergie umgeben sind, am Ende nicht über Gebühr durch Windenergieanlagen „eingemauert“ oder „erdrückt“ werden. Zum Teil wurden auch die Siedlungsabstände noch weiter vergrößert, um zusätzlich zu helfen.
Das Ergebnis der Anwendung aller Planungskriterien und der darauf aufsetzenden Einzelfallbetrachtung liegt uns heute vor. Die Mitglieder der CDU-Fraktion sind mehrheitlich der Auffassung, mit den vorgeschlagenen Windenergiegebieten den Rechtsrahmen eingehalten und die verschiedenen, miteinander in Konflikt stehenden Belange in einen zumindest vertretbaren Ausgleich gebracht zu haben. Es ist klar, dass eine solche Planung nicht den Beifall aller findet, sondern trotz der Bemühungen um Ausgleich auf Widerspruch und auch Widerstand stößt. Das ist bei Planungsentscheidungen heute so.
Wer Pläne wie das RROP mit seinem Teilplan Windenergie beschließt, übernimmt dafür die politische Verantwortung. Das ist in unserem demokratischen Rechtsstaat selbstverständlich und sollte auch ein halbes Jahr vor den Kommunalwahlen nicht dazu führen, dass für richtig gehaltene Entscheidungen nicht getroffen werden. Und es ist ja richtig, dass das RROP der gerichtlichen Überprüfung zugeführt werden kann. Auch das gehört zu unserem demokratischen Rechtsstaat. Deswegen ist ein Hinweis auf die Klagemöglichkeit auch nicht irgendwie bedrohlich. Im Gegenteil – wer Rechtsverletzungen zu erkennen meint, möge die Gerichte einschalten. Je früher, desto besser.
Zum Schluss möchte ich noch eine Bitte loswerden: Lassen Sie uns weiterhin sachlich und fair miteinander umgehen.
Dazu gehört für mich z.B., dass man nicht so tut, als sei die sog. Superprivilegierung gar nicht wirklich problematisch. Natürlich entfallen mit der generellen Öffnung des Außenbereichs nicht die Genehmigungsverfahren und die Anwendung sonstigen materiellen Rechts. Zur Wahrheit gehört dann aber auch der Hinweis, dass der Bundesgesetzgeber das materielle Recht, das bei der Genehmigung von Windenergieanlagen zur Anwendung kommt, in den letzten Jahren ganz erheblich zugunsten der Windenergie geändert hat, so dass nur die wenigsten Vorhaben bei vollständiger Öffnung des Außenbereichs infolge der Superprivilegierung nicht genehmigungsfähig sein werden.
Zu einem fairen Umgang gehört für mich auch, dass man diejenigen, die dem RROP nach intensiver Befassung über Jahre zustimmen werden, nicht so darstellt, als blendeten sie ihren „gesunden Menschenverstand“ aus und träten „Investoren und Technokraten“ leichtgläubig gegenüber.
Schließlich sollten wir uns als KTA auch nicht gegenseitig den guten Willen absprechen, die uns gesetzlich zugewiesenen, schwierigen Aufgaben mit den Möglichkeiten, die wir als ehrenamtlich tätige Kreistagsmitglieder haben, ordentlich erfüllen zu wollen.
Rede von Günter Dubber zum Haushalt 2026
Im Mittelpunkt der letzten Kreistagssitzung 2025 stand die Verabschiedung des Haushaltes 2026. Landrat Böther führte in die Beratungen zum Haushaltsplan 2026 ein. Sein Fazit: „die Lage ist „niederschmetternd“. Der Haushalt 2026 des Landkreises weise ein Minus von ca. 55 Mio. EUR aus. Allerdings gehe es der gesamten kommunalen Familie und nicht nur dem Landkreis Lüneburg so. Bund und Land kämen ihrer Pflicht hinsichtlich der finanziellen Unterstützung der Kommunen nicht ausreichend nach.
Das Minus im Haushalt 2026 sei u.a. bedingt durch Investitionen in den ÖPNV, insbesondere in die kreiseigene Gesellschaft MOIN, die ab dem 1. Januar den Busverkehr im Landkreis Lüneburg übernimmt sowie der neuen Fähre Amt Neuhaus-Bleckede, die im Frühjahr 2026 die alte Fähre ersetzt. Weitere große Posten seien Bildung und Jugendhilfe.
„Freude am Ehrenamt geht anders ……“ so begann unser Fraktions-Vorsitzender, Günter Dubber, seine Rede zum Haushalt 2026 und führt weiter aus: „die Aussichten für die kommenden Jahre sind nicht besser, wir steuern auf ein Rekorddefizit hin, dessen Abtragung keiner von uns erleben dürfte.
Es tröstet nicht wirklich, dass es anderen Landkreisen nicht besser geht, weist aber deutlich auf die Ursachen hin. Fakt ist, die kommunale Ebene ist hoffnungslos unterfinanziert und weder Bund noch Land scheinen deswegen politischen Handlungsbedarf zu spüren. Uns bleibt, den Mangel zu verwalten. Ob diese Situation die Demokratie stärkt und Bürgerinnen und Bürger in dieser Lage zu motivieren sind, sich kommunalpolitisch zu engagieren, möchte ich bezweifeln. Nützen tut das nur Kräften, die eine etwas andere Auffassung von Demokratie haben.
Allerdings nützt auch das von der SPD entwickelte Strategiepapier, geboren aus den Ideen des Haushaltsworkshops, wenig. Es wird dazu kommen, dass man uns, d.h. den Landkreis, zum Sparen zwingt! Da müssen schon andere Ideen her. Natürlich darf man einen Änderungsantrag zum Haushaltsplan 2026 auch am Tag der Abstimmung zum Haushalt stellen. Man kann aber nicht erwarten, dass der Kreistag sich damit in dieser Sitzung inhaltlich auseinandersetzt.
Nun kann man auf die Idee kommen, die Kreisumlage zu erhöhen. Dass die Gemeinden teilweise handlungsfähiger als der Landkreis sind, dürfen wir mit einer Erhöhung der Umlage nicht zunichtemachen. Deshalb bleibt die Kreisumlage bei 54,5 %.
Die wenigen freiwilligen Mittel (insgesamt knapp unter 2 % der Haushaltssumme) z.B. beim Theater zu kürzen, würde erhebliche negative Auswirkungen für unsere Zivilgesellschaft bedeuten und unser Defizit nicht ansatzweise senken. Auf die in einem Antrag geforderte Streichung der Klimamittel weigere ich mich inhaltlich einzugehen. Wir sind mit unserem EPAP bestens aufgestellt. Das nenne ich Klimaschutz mit Augenmaß.“
Zum Haushalt selber ging Günter Dubber auf zwei Punkte ein, nämlich den Zustand der Schulen. Er stellte fest, dass wir auf deren Zustand stolz sein können, zumal es woanders nicht so gut aussieht und er erklärte weiter, dass wir nicht an der Bildung sparen werden und wies auf den geplanten Neubau der Förderschule Am Knieberg hin, die neu und modern an anderem Standort errichtet werden soll.
Als zweiten Punkt nannte Günter Dubber die MOIN und welche Leistung es ist, bis zum Jahresanfang 2026 fertig geworden zu sein. „Nach Überwindung der Startschwierigkeiten werden wir einen qualitativen Quantensprung erleben. Außerdem ist das ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur vom Kreistag beschlossenen Klimaneutralität“, so seine Aussage und weiter: „Der ÖPNV ist aber gerade ein Punkt, an dem unsere Probleme sehr deutlich werden. Wir sollen die Verkehrswende schaffen, aber zusätzliche Unterstützung des Landes gibt es nicht, obwohl Niedersachsen als Flächenland sowieso nur ca. 1/3 der Mittel an seine Kommunen gibt wie z.B. in Bayern aus. Da fließt mehr Geld in die Kommunen und den ÖPNV.“
Abschließend dankte der Vorsitzende Verwaltung und Parteien für die Zusammenarbeit im vergangenen Jahr. Für die CDU-Fraktion erklärte er, dass die Fraktion dem Haushalt zustimmen wird, damit die Investitionen angepackt und die vielen Ehrenamtlichen im Landkreis unterstützt werden können. Er schloss mit den Worten „es handelt sich um pflichtgemäßes Abnicken unverschuldeten Elends.“
Anträge der Kreistagsfraktion
Gemeinsamer Antrag CDU & FDP:
Aufnahme sonderpädagogische Förderung durch die Arbeitsgruppen der Bildungskommune als expliziten Bestandteil in ihren Themenkatalog.
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Der Antrag zielt darauf ab, die sonderpädagogische Förderung ausdrücklich und verbindlich in den Schulentwicklungsprozess des Landkreises Lüneburg zu integrieren, um angesichts steigender Förderbedarfe tragfähige Beschulungs- und Unterstützungsstrukturen – auch in Förderzentren – zu entwickeln und bestehende Defizite in der inklusiven Beschulung zu beheben.
Gemeinsamer Antrag CDU & Grüne:
Einrichtung eines Förderfonds für energetische Sanierung in Höhe von EUR 300.000,00.
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Der Antrag sieht die Einrichtung eines dauerhaft mit Haushaltsmitteln ausgestatteten Förderfonds für energetische Sanierungen im Landkreis Lüneburg vor, um ab 2026 Bürger*innen, Vereine und Unternehmen bei gemeinwohlorientierten, klimaschutzrelevanten Projekten zu unterstützen, CO₂-Emissionen zu senken und den Weg zur Klimaneutralität zu beschleunigen.
Anfrage der CDU an die Kreisverwaltung zum Thema „Pflege im Alter“.
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Mit der Anfrage bittet die CDU-Kreistagsfraktion die Kreisverwaltung um eine umfassende Bestandsaufnahme und Bewertung der aktuellen und zukünftigen Versorgungssituation in der Altenpflege im Landkreis Lüneburg – insbesondere zu Kapazitäten, Personal, Qualität, Förderung, Entlastung pflegender Angehöriger sowie Digitalisierung – vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und zunehmender Versorgungsengpässe.
Resolution der CDU & FDP:
Einrichtung von Kooperationsklassen an der Johannes-Rabeler-Schule und weiterführenden Schulen
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Mit der Resolution unterstützt der Kreistag die Einrichtung von Kooperationsklassen, insbesondere an der Johannes-Rabeler-Schule, als kurzfristig wirksames Instrument zur Entlastung der Oberschulen und zur Stärkung einer wohnortnahen, inklusiven Beschulung im Landkreis Lüneburg im Rahmen des Freiräume-Prozesses des Landes Niedersachsen.
Änderungsantrag der CDU-Kreistagsfraktion zu TOP 23 – TO des Kreistages am 18.09.2025 – Antrag der Gruppe AfD/die Basis vom 2. September 2025: „Klage gegen das Teilflächenziel von 4 % der Landkreisfläche zur Ausweisung von Windenergie“
Jetztherunterladen!
Mit dem Änderungsantrag wendet sich die CDU-Kreistagsfraktion gegen das für den Landkreis Lüneburg festgelegte Teilflächenziel von 4 % für Windenergie, fordert eine deutliche Reduzierung der Vorgaben durch Land und Bund und bittet zugleich um eine rechtliche und planerische Einordnung möglicher Klageoptionen sowie deren Auswirkungen auf die Regionalplanung.
Antrag CDU & Grüne: Prüfung der Nutzungsvereinbarung der LKH-Arena
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Der Antrag sieht vor, die bestehenden Nutzungsbedingungen der LKH-Arena nach zweieinhalb Jahren erneut zu überprüfen und zu beraten, mit dem Ziel, die Arena künftig auch für die Nutzung durch politische Parteien zu öffnen und damit deren Rolle als zentrale Akteure der demokratischen Willensbildung zu stärken.
Prüfantrag von CDU & Grüne zur Mitgliedschaft des Landkreises in der Süderelbe AG
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Mit dem Prüfantrag wird die Kreisverwaltung beauftragt, die Beteiligung des Landkreises Lüneburg an der Süderelbe AG umfassend zu bewerten, insbesondere hinsichtlich Kosten, Nutzen, Einflussmöglichkeiten, möglicher Ausstiegsoptionen sowie der Auswirkungen auf laufende und künftige Projekte, um eine fundierte Entscheidung über das Kosten-Nutzen-Verhältnis zu ermöglichen.
Prüfantrag von CDU, SPD & Grüne:
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Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, welche derzeit von Landkreis Lüneburg und Hansestadt Lüneburg jeweils selbst wahrgenommenen Aufgabenbereiche durch eine Aufgabenerledigung an einer Stelle sachlich geboten ist und zudem finanzielles Einsparpotential bietet sowie welche Schritte zu gehen sind, um dieses zu erschließen.