Scheunenpartys erhalten!

13. Juni 2022
„Scheunenpartys müssen dauerhaft möglich sein“

CDU-Kreisverband Lüneburg fordert Bauminister Olaf Lies auf, den bisherigen § 47 Niedersächsischen Versammlungsstättenverordnung wieder in Kraft zu setzen und so u.a. Scheunenpartys dauerhaft unbürokratisch möglich zu machen.

Lüneburg. Der CDU-Kreisverband Lüneburg fordert den niedersächsischen Bauminister Olaf Lies auf, den von ihm gestrichenen § 47 Versammlungsstättenverordnung wieder in Kraft zu setzen und damit z.B. Scheunenpartys dauerhaft möglich zu machen.

„Scheunenfeten wie z.B. die Landjugendpartys gehören zum Kulturgut des ländlichen Raums, insbesondere auch bei uns im Landkreis Lüneburg. Von der Gesetzesänderung sind neben diesen Feiern auch Laien-Theatergruppen, die ihre Stücke in landwirtschaftlich genutzten Gebäuden präsentieren möchten, oder ein Erntedank-Gottesdienst, der in einer Scheune abgehalten werden sollen, betroffen. Alle diese Veranstaltungen sind derzeit nicht ohne weiteres genehmigungsfähig. Durch die kürzlich erfolgte Änderung der Niedersächsischen Versammlungsstättenverordnung und der Streichung des § 47 sind private Veranstaltungen mit mehr als 200 Personen de facto nicht mehr möglich, da die schärfere Bauordnung dem entgegensteht. Anstatt der vereinfachten Form der Anmeldung von z.B. Scheunenfesteten müssen nun förmliche Anträge auf Umnutzung von Scheunen und anderen Gebäuden gestellt und genehmigt werden. Die Kommunen haben keine Möglichkeit, Scheunenfeten oder private Feiern in altem Stil zu genehmigen, selbst wenn sie es wollen. “, erklärte Jörn Schlumbohm, CDU-Direktkandidat für die Landtagswahl am 9. Oktober.

Durch die Streichung des § 47 der Niedersächsischen Versammlungsstättenverordnung gilt die Vorgabe des Baurechts, wonach für die vorübergehende Nutzung eines Raumes, der nicht als Versammlungsstätte genehmigt ist und mit mehr als 200 Besucher und für mehr als drei Tage genutzt werden soll, ist eine Baugenehmigung notwendig ist. Ohne eine formale Baugenehmigung können Veranstaltungen mit mehr als 200 Teilnehmern in nicht dafür zugelassenen Räumen nicht mehr genehmigt werden.  Diese Regelung hatte dazu geführt, dass Landjugendpartys in Niedersachsen teilweise abgesagt werden mussten, weil die Organisatoren die hohen Anforderungen nicht erfüllen konnten.

Auf Druck der Landjugendverbände und der CDU-Landtagsfraktion hat Minister Lies am vergangenen Freitag angekündigt, die Genehmigungsbehörden mit einem Erlass anzuweisen, für dieses Jahr aktive Duldung durch die unteren Bauaufsichtsbehörden auszusprechen. Dies bedeutet für Veranstalter/innen in diesem Jahr, dass sie gegenüber den Bauaufsichtsbehörden lediglich darlegen müssen, wie bei der Veranstaltung gewisse Voraussetzungen erfüllt sind. Auf Grundlage der beigebrachten Nachweise prüft die Bauaufsichtsbehörde, ob die Sicherheit gegeben ist und erteilt eine schriftliche, aber ansonsten formlose Duldung – bei Bedarf mit Nebenbestimmungen zur Einhaltung der Sicherheitsanforderungen. Eine Baugenehmigung bzw. eine Nutzungsänderung ist somit in diesem Jahr nicht erforderlich.

„Wir sind froh, dass sich Minister Lies auf den Druck der Landjugend und der Kritik der CDU-Landtagsfraktion hin bewegt hat und Kompromissbereitschaft bei der Genehmigung von Scheunenfeten zeigt. Die angekündigte Duldung für dieses Jahr, sprich die laufende Saison der Scheunenfeten, ist aber nur eine kurzfristige Lösung. Langfristig sind die Scheunenfeten und Partys in Reithallen aber noch nicht gerettet. Damit diese auch zukünftig stattfinden können, muss der § 47 der Versammlungsstättenverordnung wieder in Kraft gesetzt werden. Nur so können die Menschen auch in Zukunft unbeschwert Scheunenpartys oder Dorffeste in Reithallen feiern. Wir erwarten hier vom Minister jetzt eine kurzfristige Umsetzung noch vor der Landtagswahl, damit die Veranstalter/innen schnellstmöglich für das nächstes Jahr Planungssicherheit haben“, formuliert Kreisvorsitzender Felix Petersen die konkrete Forderung des Kreisverbandes.