Keine Beteiligungsgesellschaft für erneuerbare Energie beim Landkreis

13. März 2023
„Landkreis soll die Finger von einer Beteiligungsgesellschaft für erneuerbare Energie lassen“

CDU-Kreisvorsitzender Felix Petersen spricht sich gegen eine kreiseigene Beteiligungsgesellschaft für erneuerbare Energien aus und sieht einen Interessenkonflikt beim Landkreis.

Lüneburg.

Der Vorsitzende des CDU-Kreisverbandes Lüneburg, Felix Petersen, spricht sich gegen eine kreiseigene Beteiligungsgesellschaft für erneuerbare Energie aus, welche in dieser Woche von den Fraktionen der Grünen und der FDP im Lüneburger Kreistag ins Gespräch gebracht wurde.

In der Landeszeitung vom 7. März 2023 waren die Pläne zweier Kreistagsfraktionen für die Gründung einer kreiseigenen Beteiligungsgesellschaft bekannt geworden, die sich an Photovoltaik- oder Windenergieanlagen beteiligen soll. Dies lehnt der CDU-Kreisvorsitzende, der auch Bürgermeister der Gemeinde Rehlingen ist, sowohl unter Gerechtigkeitsaspekten als auch wegen rechtlicher Bedenken ab.

„Die ländlichen Gemeinden mit viel Freifläche tragen die Hauptlast der Energiewende, weil hier viele Photovoltaik- und Windkraftanlagen entweder bereits vorhanden sind oder zukünftig entstehen. Hier vor Ort werden die Konflikte, die z.B. die Errichtung neuer Windkraftanlagen mit sich bringen, ausgetragen. Leider zahlt sich diese Belastung für die ländlichen Gemeinden bisher finanziell selten aus. Im Falle der Gemeinde Rehlingen ist es z.B. so, dass die Gewerbesteuereinnahmen aus der Windenergie u.a. über die Kreisumlage vom Landkreis zum Teil abgeschöpft werden. Der andere Teil fließt als Samtgemeindeumlage an die Samtgemeinde Amelinghausen, so dass bei den derzeitigen Hebesätzen für die Umlagen so gut wie keine Gewerbesteuer aus der Windkraft in der Gemeinde verbleibt. Da die Haupteinnahme des Landkreises die Kreisumlage ist und da der Landkreis über keine finanziellen Rücklagen verfügt, müsste der Kreistag zur Gründung einer Beteiligungsgesellschaft sich das Geld wiederum von den Gemeinden holen um dann mit dem Geld, das den Gemeinden fehlt, von den erneuerbaren Energien zu profitieren. Das ist gegenüber der ländlichen Bevölkerung und Gemeinden, die sich mit ihren finanziellen Mitteln selbst an Photovoltaikanlagen oder Windparks beteiligen wollen, hochgradig unfair. Die Einnahmen, die aus den erneuerbaren Energien für die öffentlichen Haushalte gewonnen werden können, sollten in den Gemeinden verbleiben, die von der Energiewende belastet sind, damit es direkt der dort lebenden Bevölkerung zugutekommt. Deshalb sollten sich die Gemeinden beteiligen und nicht der Landkreis“, begründet Petersen seine Kritik.

Neben dem finanziellen Aspekt sieht Petersen auch ein rechtliches Problem bei der Gründung einer kreiseigenen Beteiligungsgesellschaft: „Der Landkreis Lüneburg ist die zuständige Genehmigungsbehörde z.B. für Windenergieanlagen und legt durch das regionale Raumordnungsprogramm fest, wo Windenergieanlagen entstehen. Wenn die Geschäftsführung einer Beteiligungsgesellschaft, die z.B. an Windparks verdienen will und die Genehmigungsbehörde für eben diese unter einem Dach sitzen, dann ist ein Interessenkonflikt vorprogrammiert, der bei diesem durchaus konfliktträchtigen Thema nicht dienlich ist.  Um die Energiewende nicht zu verzögern, sollte auch aus diesem Grund der Landkreis seine neutrale Stellung nicht aufgeben und sich auf seine Aufgabe als Planungs- und Genehmigungsbehörde konzentrieren.“

Petersen schließt mit einem Appell an den Kreistag „Der Landkreis soll die Finger von einer von einer Beteiligungsgesellschaft für erneuerbare Energie lassen. Das Geld aus den erneuerbaren Energien gehört in die Gemeinden, die die Belastungen durch Photovoltaik- und Windenergieanlagen haben. Außerdem sollte der Landkreis seine unabhängige Stellung als Planungs- und Genehmigungsbehörde nicht gefährden.“